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Bezirkssynode

Aufgrund des neuen Organisationsreglementes bilden die Präsidentinnen bzw. Präsidenten aller Kirchgemeinden die Bezirkssynode. D.h. sie besteht aus elf Personen mit unterschiedlicher Stimmkarft. Ferner nehmen die in unserem Bezirk wohnhaften Kantonalen Synodalen, die Mitglieder des Vorstandes und eine Vertretung der Pfarrerinnen und Pfarrer des Bezirks teil.

Weiter gehören die folgenden Organe dazu: 

  • Kontrollstelle Rechnungsrevisorinnen/Revisor ( 2 Mitglieder)

Die Bezirkssynode versammelt sich zweimal jährlich. Der Vorstand lädt dazu ein und legt die Traktanden fest.

 

Die Frühjahrsversammlung

Feste Bestandteile sind der Jahresbericht des Präsidenten und die Genehmigung der Jahresrechnung.

Anschliessend an die Versammlung kurzer Bericht aus einem Ressort.

Die Herbstversammlung

Fester Bestandteil der Herbstversammlung ist die Verabschiedung des Budgets.

Anschliessend an die Versammlung kurzer Bericht aus einem Ressort.

 

 

Mit beratender Stimme werden ebenfalls Kirchgemeinderatspräsidenten/-innen und auch Delegationen benachbarter Bezirkssynoden eingeladen.

Die Versammlungen sind öffentlich.